2 O 213/12•Landgericht Dortmund, 2013-01-02, 2 O 213/12
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Dortmund — 2 O 213/12 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2013-01-02
Aktenzeichen: 2 O 213/12
ECLI: ECLI:DE:LGDO:2013:0102.2O213.12.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Zivilkammer
Tenor
Es wird festgestellt, dass das Versicherungsverhältnis zwischen dem Kläger und der Beklagten zur Versicherungsscheinnummer ###.###### durch den Rücktritt der Beklagten vom 09.03.2012 nicht beendet ist, sondern unverändert fortbesteht.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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