Landgericht Dortmund, 2012-12-12, 8 O 493/10

8 O 493/10Kantonsgericht12.12.2012

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Dortmund — 8 O 493/10 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2012-12-12

Aktenzeichen: 8 O 493/10

ECLI: ECLI:DE:LGDO:2012:1212.8O493.10.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 8. Zivilkammer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden der Klägerin auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in der genannten Höhe leistet.

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