37 Ks -190 Js 352/10 - 17/11•Landgericht Dortmund, 2012-11-15, 37 Ks -190 Js 352/10 - 17/11
Landgericht Dortmund, 2012-11-15, 37 Ks -190 Js 352/10 - 17/11
37 Ks -190 Js 352/10 - 17/11Kantonsgericht15.11.2012
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Dortmund — 37 Ks -190 Js 352/10 - 17/11 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2012-11-15
Aktenzeichen: 37 Ks -190 Js 352/10 - 17/11
ECLI: ECLI:DE:LGDO:2012:1115.37KS190JS352.10.1.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Schwurgericht
Tenor
Der Angeklagte wird wegen versuchter schwerer räuberischer Erpressung zu einer Freiheitsstrafe von
drei Jahren
verurteilt.
Ein Monat der Freiheitsstrafe gilt als verbüßt.
Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens und seine Auslagen.
Angewandte Strafvorschriften: §§ 253, 255, 250 Abs. 1 Nr. 2, 22, 23 StGB in der im Juni 1997 geltenden Fassung
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