Landgericht Dortmund, 2012-10-11, 4 S 3/12

4 S 3/12Kantonsgericht11.10.2012

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Dortmund — 4 S 3/12 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2012-10-11

Aktenzeichen: 4 S 3/12

ECLI: ECLI:DE:LGDO:2012:1011.4S3.12.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4. Zivilkammer

Normen: BGB § 249

Tenor

Die Berufung der Beklagten wird zurückgewiesen.

Die Kosten der Berufung einschließlich der Kosten der Nebenintervention trägt die Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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