7 O 353/11•Landgericht Dortmund, 2012-09-17, 7 O 353/11
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Dortmund — 7 O 353/11 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2012-09-17
Aktenzeichen: 7 O 353/11
ECLI: ECLI:DE:LGDO:2012:0917.7O353.11.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 7. Zivilkammer
Tenor
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Die Beklagte wird verurteilt, der Berichtigung folgenden Grundbuchs dahin zu bewilligen, dass Alleineigentümer der im Grundbuch von G beim Amtsgerichts Unna, Blatt #### im Bestandsverzeichnis zu laufende Nr. 1 verzeichneten Miteigentumsanteile des dortigen Grundstücks der Herr L, geboren am 00.00.0000, ist.
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Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
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Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von
3.000,00 € vorläufig vollstreckbar.
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