Landgericht Dortmund, 2012-09-07, 6 O 494/10

6 O 494/10Kantonsgericht07.09.2012

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Dortmund — 6 O 494/10 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2012-09-07

Aktenzeichen: 6 O 494/10

ECLI: ECLI:DE:LGDO:2012:0907.6O494.10.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 6. Zivilkammer

Tenor

  1. Das Versäumnisurteil des LG Dortmund, Az. 6 O 494/10 vom 30.09.2011 wird aufgehoben und die Klage abgewiesen.

  2. Die Kosten des Rechtsstreits werden den Klägern auferlegt; mit Ausnahme der Kosten der Säumnis der Beklagten im Termin am 30.09.2011, die der Beklagten auferlegt werden.

  3. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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