9 OH 17/11•Landgericht Dortmund, 2012-06-25, 9 OH 17/11
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Dortmund — 9 OH 17/11 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2012-06-25
Aktenzeichen: 9 OH 17/11
ECLI: ECLI:DE:LGDO:2012:0625.9OH17.11.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 9. Zivilkammer
Tenor
Der Antrag wird zurückgewiesen.
Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei; die gerichtlichen Auslagen trägt die Beteiligte zu 1).
Die Beteiligte zu 1) hat dem Beteiligten zu 2) die diesem im Verfahren entstandenen außergerichtlichen Kosten zu erstatten.
Der Geschäftswert für das Verfahren wird auf 221,94 € festgesetzt.
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