Landgericht Dortmund, 2012-06-25, 9 OH 17/11

9 OH 17/11Kantonsgericht25.06.2012

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Dortmund — 9 OH 17/11 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2012-06-25

Aktenzeichen: 9 OH 17/11

ECLI: ECLI:DE:LGDO:2012:0625.9OH17.11.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 9. Zivilkammer

Tenor

Der Antrag wird zurückgewiesen.

Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei; die gerichtlichen Auslagen trägt die Beteiligte zu 1).

Die Beteiligte zu 1) hat dem Beteiligten zu 2) die diesem im Verfahren entstandenen außergerichtlichen Kosten zu erstatten.

Der Geschäftswert für das Verfahren wird auf 221,94 € festgesetzt.

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