Landgericht Dortmund, 2012-04-18, 2 O 423/09

2 O 423/09Kantonsgericht18.04.2012

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Dortmund — 2 O 423/09 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2012-04-18

Aktenzeichen: 2 O 423/09

ECLI: ECLI:DE:LGDO:2012:0418.2O423.09.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2. Zivilkammer

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 7.500,00 € (i. W.: sie-bentausendfünfhundert Euro) nebst 5 Prozentpunkten Zinsen über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 20.11.2009 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden nach einem Streitwert in Höhe von 7.500,00 € der Beklagten auferlegt.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des je-weils beizutreibenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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