Landgericht Dortmund, 2011-12-16, 25 O 602/11

25 O 602/11Kantonsgericht16.12.2011

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Dortmund — 25 O 602/11 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2011-12-16

Aktenzeichen: 25 O 602/11

ECLI: ECLI:DE:LGDO:2011:1216.25O602.11.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 25. Zivilkammer

Tenor

Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung wird zurückgewiesen.

Die Kosten des einstweiligen Verfügungsverfahrens trägt der

Verfügungskläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Dem Verfügungskläger wird nachgelassen, die Vollstreckung durch die Verfügungsbeklagte gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Verfügungsbeklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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