Landgericht Dortmund, 2011-12-01, 13 O 109/10 Kart.

13 O 109/10 Kart.Kantonsgericht01.12.2011

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Dortmund — 13 O 109/10 Kart. — Urteil

Entscheidungsdatum: 2011-12-01

Aktenzeichen: 13 O 109/10 Kart.

ECLI: ECLI:DE:LGDO:2011:1201.13O109.10KART.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2. Kammer für Handelssachen

Tenor

Es wird festgestellt, dass die Beklagte bei einer Kündigung durch die Klägerin dieser gegenüber keine Rechte aus § 15 Abs. 1 und 2 der Satzung der Kommunalen Zusatzversorgungskasse Westfalen-Lippe herleiten kann.

Die Kosten des Rechtsstreits werden der Beklagten auferlegt.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar ge-gen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des zu vollstrecken-den Betrages.

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