21 O 445/05•Landgericht Dortmund, 2011-10-14, 21 O 445/05
Landgericht Dortmund, 2011-10-14, 21 O 445/05
21 O 445/05Kantonsgericht14.10.2011
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Dortmund — 21 O 445/05 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2011-10-14
Aktenzeichen: 21 O 445/05
ECLI: ECLI:DE:LGDO:2011:1014.21O445.05.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 21. Zivilkammer
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, an. den Kläger 672,80 € (i. W.
sechshundertzweiundsiebzig 80/100 Euro) nebst Zinsen in
Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit
dem 18.10.2005 zu zahlen.
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger als Schmer-
zensgeld einen weiteren Betrag von 2.500,00 €. (i. W.
zweitausendfünfhundert Euro) zu zahlen.
Die weitergehende Klage wird abgewiesen.
Von den Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger ¾ %
und die Beklagte 1/4 %.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von
110 % des jeweils beizutreibenden Betrages vorläufig
vollstreckbar.
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