Landgericht Dortmund, 2011-07-13, 20 O 14/06 AktG

20 O 14/06 AktGKantonsgericht13.07.2011

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Dortmund — 20 O 14/06 AktG — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2011-07-13

Aktenzeichen: 20 O 14/06 AktG

ECLI: ECLI:DE:LGDO:2011:0713.20O14.06AKTG.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: VI. Kammer für Handelssachen

Tenor

Die Anträge der Antragsteller werden zurückgewiesen.

Die Gerichtskosten sowie die Vergütung und Auslagen des gemeinsamen Vertreters der außenstehenden Aktionäre hat die Antragsgegnerin zu tragen.

Eine Erstattung außergerichtlicher Kosten findet nicht statt.

Der Geschäftswert für die gerichtlichen Gebühren und die Vergütung des gemeinsamen Vertreters wird auf 200.000,00 € festgesetzt.

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