20 O 14/06 AktG•Landgericht Dortmund, 2011-07-13, 20 O 14/06 AktG
Landgericht Dortmund, 2011-07-13, 20 O 14/06 AktG
20 O 14/06 AktGKantonsgericht13.07.2011
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Dortmund — 20 O 14/06 AktG — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2011-07-13
Aktenzeichen: 20 O 14/06 AktG
ECLI: ECLI:DE:LGDO:2011:0713.20O14.06AKTG.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: VI. Kammer für Handelssachen
Tenor
Die Anträge der Antragsteller werden zurückgewiesen.
Die Gerichtskosten sowie die Vergütung und Auslagen des gemeinsamen Vertreters der außenstehenden Aktionäre hat die Antragsgegnerin zu tragen.
Eine Erstattung außergerichtlicher Kosten findet nicht statt.
Der Geschäftswert für die gerichtlichen Gebühren und die Vergütung des gemeinsamen Vertreters wird auf 200.000,00 € festgesetzt.
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