Landgericht Dortmund, 2011-06-10, 3 O 539/09

3 O 539/09Kantonsgericht10.06.2011

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Dortmund — 3 O 539/09 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2011-06-10

Aktenzeichen: 3 O 539/09

ECLI: ECLI:DE:LGDO:2011:0610.3O539.09.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 3. Zivilkammer

Tenor

Das Versäumnisurteil vom 18.02.2011 bleibt aufrechterhalten.

Die weiteren Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Beklagte darf die Vollstreckung aus diesem Urteil und dem Versäumnisurteil vom 18.02.2011 gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

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