3 O 539/09•Landgericht Dortmund, 2011-06-10, 3 O 539/09
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Dortmund — 3 O 539/09 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2011-06-10
Aktenzeichen: 3 O 539/09
ECLI: ECLI:DE:LGDO:2011:0610.3O539.09.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 3. Zivilkammer
Tenor
Das Versäumnisurteil vom 18.02.2011 bleibt aufrechterhalten.
Die weiteren Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Beklagte darf die Vollstreckung aus diesem Urteil und dem Versäumnisurteil vom 18.02.2011 gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
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