Landgericht Dortmund, 2011-05-04, 4 O 55/09

4 O 55/09Kantonsgericht04.05.2011

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Dortmund — 4 O 55/09 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2011-05-04

Aktenzeichen: 4 O 55/09

ECLI: ECLI:DE:LGDO:2011:0504.4O55.09.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4. Zivilkammer

Normen: BGB § 823

Tenor

Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger einen Betrag in Höhe von 10.000,00 € (in Worten: zehntausend Euro) zu zahlen.

Es wird festgestellt, dass der Beklagte verpflichtet ist, dem Kläger sämtliche materiellen und nicht vorhersehbaren immateriellen Schäden im Zusammenhang mit der ärztlichen Behandlung vom 11.05.2006 zu ersetzen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Von den Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger 62 % und der Beklagte 38 %.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des je-weils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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