2 S 14/11•Landgericht Dortmund, 2011-04-12, 2 S 14/11
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Dortmund — 2 S 14/11 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2011-04-12
Aktenzeichen: 2 S 14/11
ECLI: ECLI:DE:LGDO:2011:0412.2S14.11.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Zivilkammer
Tenor
Der Prozesskostenhilfeantrag des Klägers vom 28.03.2011 wird zurückgewiesen.
Eine Erstattung von außergerichtlichen Kosten findet nicht statt (§ 118 Abs. 1 Satz 4 ZPO).
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