3 O 469/10•Landgericht Dortmund, 2011-03-25, 3 O 469/10
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Dortmund — 3 O 469/10 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2011-03-25
Aktenzeichen: 3 O 469/10
ECLI: ECLI:DE:LGDO:2011:0325.3O469.10.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 3. Zivilkammer
Tenor
Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 5.500,00 € (i. W.: fünf-tausendfünfhundert Euro) nebst Zinsen in Höhe von 5 %-Punkten über dem Basiszinssatz seit dem 09.03.2010 zu zahlen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte nach einem Streitwert in Höhe von 5.500,00 €.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des vollstreckbaren Betrages vorläufig vollstreckbar.
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