3 O 476/09•Landgericht Dortmund, 2011-03-04, 3 O 476/09
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Dortmund — 3 O 476/09 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2011-03-04
Aktenzeichen: 3 O 476/09
ECLI: ECLI:DE:LGDO:2011:0304.3O476.09.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 3. Zivilkammer
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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