4 S 45/09•Landgericht Dortmund, 2009-11-25, 4 S 45/09
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Dortmund — 4 S 45/09 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2009-11-25
Aktenzeichen: 4 S 45/09
ECLI: ECLI:DE:LGDO:2009:1125.4S45.09.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. Zivilkammer
Tenor
Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Amtsgerichts Dortmund vom 22.04.2009 abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 996,48 € (i. W. neunhundertsechsundneunzig 48/100 Euro) nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 22.01.2009 zu zahlen.
Im Übrigen werden die Klage abgewiesen und die Berufung zurückgewiesen.
Die Kosten der ersten Instanz tragen die Klägerin zu 20 % und die Beklagte zu 80 %. Die Kosten der Berufungsinstanz tragen die Klägerin zu 27 % und die Beklagte zu 73 %.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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