Landgericht Dortmund, 2009-11-20, 8 O 28/09

8 O 28/09Kantonsgericht20.11.2009

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Dortmund — 8 O 28/09 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2009-11-20

Aktenzeichen: 8 O 28/09

ECLI: ECLI:DE:LGDO:2009:1120.8O28.09.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 8. Zivilkammer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Dem Kläger bleibt nachgelassen, die Zwangsvollstreckung des beklagten Landes gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, sofern nicht das beklagte Land vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

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