2 S 36/09•Landgericht Dortmund, 2009-11-09, 2 S 36/09
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Dortmund — 2 S 36/09 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2009-11-09
Aktenzeichen: 2 S 36/09
ECLI: ECLI:DE:LGDO:2009:1109.2S36.09.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Zivilkammer
Normen: § 4 Abs. 5 MB/KK
Tenor
schlägt das Gericht den Parteien den Abschluss nachstehenden Vergleichs vor, den sie durch Erklärung gegenüber dem Gericht binnen 4 Wochen annehmen können, damit nach § 278 VI ZPO verfahren werden kann:
-
Die Beklagte zahlt an den Kläger einen Betrag von 437,13 €.
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Die Kosten des Rechtsstreits und des Vergleichs werden gegeneinander
aufgehoben.
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