15 T 90/07•Landgericht Dortmund, 2009-10-26, 15 T 90/07
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Dortmund — 15 T 90/07 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2009-10-26
Aktenzeichen: 15 T 90/07
ECLI: ECLI:DE:LGDO:2009:1026.15T90.07.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 9. Zivilkammer
Tenor
Die Beschwerde der Beteiligten zu 1) gegen die Kostenberechnung des Notars X aus E vom 25.01.2007 (Nr. #######) wird als unbegründet zurückgewiesen.
Das Verfahren ist gebührenfrei. Eine Erstattung außergerichtlicher Auslagen wird nicht angeordnet.
Der Gegenstandswert des Beschwerdeverfahrens wird auf 683,54 € festgesetzt.
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