Landgericht Dortmund, 2009-09-30, 2 O 93/09

2 O 93/09Kantonsgericht30.09.2009

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Dortmund — 2 O 93/09 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2009-09-30

Aktenzeichen: 2 O 93/09

ECLI: ECLI:DE:LGDO:2009:0930.2O93.09.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2. Zivilkammer

Normen: BDSG § 28

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden der Klägerin auferlegt.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des beizutreibenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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