3 O 583/08•Landgericht Dortmund, 2009-09-22, 3 O 583/08
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Dortmund — 3 O 583/08 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2009-09-22
Aktenzeichen: 3 O 583/08
ECLI: ECLI:DE:LGDO:2009:0922.3O583.08.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 3. Zivilkammer
Tenor
Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 15.065,99 € (in Worten: fünfzehntausendfünfundsechzig 99/200 Euro) nebst Zinsen in Höhe 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 12.02.2008 zu zahlen sowie weitere vorgerichtliche Kosten in Höhe von 755,80 €.
Dem Beklagten werden die Kosten des Rechtsstreits auferlegt.
Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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