8 O 72/09•Landgericht Dortmund, 2009-09-15, 8 O 72/09
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Dortmund — 8 O 72/09 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2009-09-15
Aktenzeichen: 8 O 72/09
ECLI: ECLI:DE:LGDO:2009:0915.8O72.09.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 8. Zivilkammer
Tenor
Die Beklagten werden verurteilt, als Gesamtschuldner an die Klägerin 5.700,00 € (in Worten: fünftausendsiebenhundert Euro) nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 22.07.2006 sowie vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten in Höhe von 459,40 € (in Worten: vierhundertneunundfünfzig 40/100 Euro) nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 22.07.2006 zu zahlen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Beklagten.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
Streitwert: 5.700,00 €.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.