Landgericht Dortmund, 2009-08-20, 13 O 179/08 Kart.

13 O 179/08 Kart.Kantonsgericht20.08.2009

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Dortmund — 13 O 179/08 Kart. — Urteil

Entscheidungsdatum: 2009-08-20

Aktenzeichen: 13 O 179/08 Kart.

ECLI: ECLI:DE:LGDO:2009:0820.13O179.08KART.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: II. Kammer für Handelssachen

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden der Klägerin auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Klägerin bleibt nachgelassen, die Vollstreckung des Beklagten abzuwenden gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages, wenn nicht zuvor der Beklagte Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

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