Landgericht Dortmund, 2009-08-19, 22 O 124/08

22 O 124/08Kantonsgericht19.08.2009

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Dortmund — 22 O 124/08 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2009-08-19

Aktenzeichen: 22 O 124/08

ECLI: ECLI:DE:LGDO:2009:0819.22O124.08.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 22. Zivilkammer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden nach einem Streitwert in Höhe von 6.390,05 € dem Kläger auferlegt.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des je-weils beizutreibenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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