Landgericht Dortmund, 2009-08-11, 35 Qs 55/09

35 Qs 55/09Kantonsgericht11.08.2009

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Dortmund — 35 Qs 55/09 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2009-08-11

Aktenzeichen: 35 Qs 55/09

ECLI: ECLI:DE:LGDO:2009:0811.35QS55.09.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 35. große Strafkammer

Tenor

Der angefochtene Beschluss wird aufgehoben. Die Kosten der Beschwerde sind Teil der Verfahrenskosten. Die der Angeklagten in der Beschwerde entstandenen notwendigen Auslagen werden nicht erstattet.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.