Landgericht Dortmund, 2009-08-06, 19 O 39/08

19 O 39/08Kantonsgericht06.08.2009

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Dortmund — 19 O 39/08 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2009-08-06

Aktenzeichen: 19 O 39/08

ECLI: ECLI:DE:LGDO:2009:0806.19O39.08.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: V. Kammer für Handelssachen

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Klägerin kann die gegen sie gerichtete Vollstreckung abwen-den, wenn sie zuvor Sicherheit in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages leistet.

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