22 O 177/08•Landgericht Dortmund, 2009-08-05, 22 O 177/08
Landgericht Dortmund, 2009-08-05, 22 O 177/08
22 O 177/08Kantonsgericht05.08.2009
Regest
1. Leistungsbefreiende Obliegenheitsverletzung wegen wahrheitswidriger Angabe der Reparatur in einer Fachwerkstatt. 2. Zu den Forderungen an die Notwendigkeit einer Wiederholung der Belehrung über die Leistungsfreiheit bei Falschangaben.
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Dortmund — 22 O 177/08 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2009-08-05
Aktenzeichen: 22 O 177/08
ECLI: ECLI:DE:LGDO:2009:0805.22O177.08.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 22. Zivilkammer
Leitsätze
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Leistungsbefreiende Obliegenheitsverletzung wegen wahrheitswidriger Angabe der Reparatur in einer Fachwerkstatt.
-
Zu den Forderungen an die Notwendigkeit einer Wiederholung der Belehrung über die Leistungsfreiheit bei Falschangaben.
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden nach einem Streitwert in Höhe von 5.487,18 € dem Kläger auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Dem Kläger wird nachgelassen, die Vollstreckung der Beklagten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des beizutreibenden Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
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