Landgericht Dortmund, 2009-07-16, 2 O 29/08

2 O 29/08Kantonsgericht16.07.2009

Regest

In der Restschuldversicherung ist eine Klausel, die die durch Arbeitsunfähigkeit begründete Leistungspflicht des Versicherers bei unbefristeter Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit der versicherten Person enden lässt, wirksam.

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Dortmund — 2 O 29/08 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2009-07-16

Aktenzeichen: 2 O 29/08

ECLI: ECLI:DE:LGDO:2009:0716.2O29.08.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2. Zivilkammer

Leitsätze

In der Restschuldversicherung ist eine Klausel, die die durch Arbeitsunfähigkeit begründete Leistungspflicht des Versicherers bei unbefristeter Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit der versicherten Person enden lässt, wirksam.

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt nach einem Streitwert von 13.142,40 € der Kläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Kläger kann die Vollstreckung durch die Beklagte gegen Si-cherheitsleistung in Höhe von 110 % des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte zuvor in gleicher Höhe Sicherheit leistet.

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