Landgericht Dortmund, 2009-06-23, 19 O 8/09

19 O 8/09Kantonsgericht23.06.2009

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Dortmund — 19 O 8/09 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2009-06-23

Aktenzeichen: 19 O 8/09

ECLI: ECLI:DE:LGDO:2009:0623.19O8.09.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: V. Kammer für Handelssachen

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin nach einem Streitwert von

15.000,00 €.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von

110 % des jeweils beizutreibenden Betrages.

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