Landgericht Dortmund, 2009-06-10, 8 O 272/07

8 O 272/07Kantonsgericht10.06.2009

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Dortmund — 8 O 272/07 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2009-06-10

Aktenzeichen: 8 O 272/07

ECLI: ECLI:DE:LGDO:2009:0610.8O272.07.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 8. Zivilkammer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Dem Kläger bleibt nachgelassen, die Vollstreckung durch die Beklagte durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Streitwert: bis zu € 900,00.

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