Landgericht Dortmund, 2009-06-04, 4 O 78/06

4 O 78/06Kantonsgericht04.06.2009

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Dortmund — 4 O 78/06 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2009-06-04

Aktenzeichen: 4 O 78/06

ECLI: ECLI:DE:LGDO:2009:0604.4O78.06.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4. Zivilkammer

Tenor

Das Versäumnisurteil vom 21.11.2006 bleibt aufrechterhalten.

Die weiteren Kosten des Rechtsstreits tragen die Kläger.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar. Die Vollstreckung aus dem Versäumnisurteil darf nur gegen Leistung dieser Sicherheit fortgesetzt werden.

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