Landgericht Dortmund, 2009-06-02, 1 S 74/09

1 S 74/09Kantonsgericht02.06.2009

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Dortmund — 1 S 74/09 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2009-06-02

Aktenzeichen: 1 S 74/09

ECLI: ECLI:DE:LGDO:2009:0602.1S74.09.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 1. Zivilkammer

Tenor

Die Berufung der Beklagten zu 1) und 2)

gegen das Urteil des Amtsgerichts Dortmund vom 4.2.2009

(Aktenzeichen: 413 C 3264/08)

wird auf Kosten der Beklagten zu 1) und 2) als unzulässig verworfen.

Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 536,50 € festgesetzt.

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