Landgericht Dortmund, 2009-05-28, 2 O 512/03

2 O 512/03Kantonsgericht28.05.2009

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Dortmund — 2 O 512/03 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2009-05-28

Aktenzeichen: 2 O 512/03

ECLI: ECLI:DE:LGDO:2009:0528.2O512.03.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2. Zivilkammer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils beizutreibenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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