Landgericht Dortmund, 2009-05-15, 8 O 319/08

8 O 319/08Kantonsgericht15.05.2009

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Dortmund — 8 O 319/08 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2009-05-15

Aktenzeichen: 8 O 319/08

ECLI: ECLI:DE:LGDO:2009:0515.8O319.08.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 8. Zivilkammer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Kläger auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in der genannten Höhe leistet.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.