Landgericht Dortmund, 2009-04-30, 13 O (Kart) 110/08

13 O (Kart) 110/08Kantonsgericht30.04.2009

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Dortmund — 13 O (Kart) 110/08 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2009-04-30

Aktenzeichen: 13 O (Kart) 110/08

ECLI: ECLI:DE:LGDO:2009:0430.13O.KART110.08.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: II. Kammer für Handelssachen

Tenor

Der Beschluss der Gesellschafterversammlung der Beklagten vom 20.02.2008 über die Einziehung des Gesellschaftsanteils des Klägers wird für ungültig erklärt.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages.

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