13 O (Kart) 110/08•Landgericht Dortmund, 2009-04-30, 13 O (Kart) 110/08
Landgericht Dortmund, 2009-04-30, 13 O (Kart) 110/08
13 O (Kart) 110/08Kantonsgericht30.04.2009
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Dortmund — 13 O (Kart) 110/08 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2009-04-30
Aktenzeichen: 13 O (Kart) 110/08
ECLI: ECLI:DE:LGDO:2009:0430.13O.KART110.08.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: II. Kammer für Handelssachen
Tenor
Der Beschluss der Gesellschafterversammlung der Beklagten vom 20.02.2008 über die Einziehung des Gesellschaftsanteils des Klägers wird für ungültig erklärt.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages.
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