7 O 13/09•Landgericht Dortmund, 2009-04-29, 7 O 13/09
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Dortmund — 7 O 13/09 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2009-04-29
Aktenzeichen: 7 O 13/09
ECLI: ECLI:DE:LGDO:2009:0429.7O13.09.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 7. Zivilkammer
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 71.097,92 € (i. W.: ei-nundsiebzigtausendsiebenundneunzig 92/100 Euro) nebst Zinsen in Höhe von 8 %-Punkten über dem Basiszinssatz aus einem Betrag von 17.774,48 € seit dem 01.03.2008, aus einem weiteren Betrag von 17.774,48 € seit dem 01.04.2008, aus einem weiteren Betrag von 17.774,48 € seit dem 01.05.2008 und aus einem weiteren Betrag von 17.774,48 € seit dem 01.06.2008 zu zahlen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden der Beklagten auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages.
Der Streitwert wird bis zum 19.05.2008 auf 35.548,96 €, ab dann auf 53.323,44 € und ab dem 02.09.2008 auf 71.097,92 € festgesetzt.
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