Landgericht Dortmund, 2009-04-22, 22 O 194/07

22 O 194/07Kantonsgericht22.04.2009

Regest

Zu den Beratungspflichten des Vermittlers beim Abschluss einer Fahrzeugversicherung

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Dortmund — 22 O 194/07 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2009-04-22

Aktenzeichen: 22 O 194/07

ECLI: ECLI:DE:LGDO:2009:0422.22O194.07.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 22. Zivilkammer

Normen: VVG a.F. § 42e ( entspricht VVG n.F. § 63 )

Leitsätze

Zu den Beratungspflichten des Vermittlers beim Abschluss einer Fahrzeugversicherung

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden nach einem Streitwert in Höhe von 22.670,02 € der Klägerin auferlegt.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des beizutreibenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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