22 O 194/07•Landgericht Dortmund, 2009-04-22, 22 O 194/07
Landgericht Dortmund, 2009-04-22, 22 O 194/07
22 O 194/07Kantonsgericht22.04.2009
Regest
Zu den Beratungspflichten des Vermittlers beim Abschluss einer Fahrzeugversicherung
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Dortmund — 22 O 194/07 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2009-04-22
Aktenzeichen: 22 O 194/07
ECLI: ECLI:DE:LGDO:2009:0422.22O194.07.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 22. Zivilkammer
Normen: VVG a.F. § 42e ( entspricht VVG n.F. § 63 )
Leitsätze
Zu den Beratungspflichten des Vermittlers beim Abschluss einer Fahrzeugversicherung
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden nach einem Streitwert in Höhe von 22.670,02 € der Klägerin auferlegt.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des beizutreibenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.