Landgericht Dortmund, 2009-04-15, 2 O 192/08

2 O 192/08Kantonsgericht15.04.2009

Regest

Nach den VHB 84 besteht in der Außenversicherung kein Versicherungsschutz für den asiatischen Teil der Türkei ( Anschluß an OLG Köln RuS 1991, 425 ).

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Dortmund — 2 O 192/08 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2009-04-15

Aktenzeichen: 2 O 192/08

ECLI: ECLI:DE:LGDO:2009:0415.2O192.08.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2. Zivilkammer

Normen: § 12 VHB 84

Leitsätze

Nach den VHB 84 besteht in der Außenversicherung kein Versicherungsschutz für den asiatischen Teil der Türkei ( Anschluß an OLG Köln RuS 1991, 425 ).

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden nach einem Streitwert in Höhe von 6.090,63 € dem Kläger auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Dem Kläger wird nachgelassen, die Vollstreckung der Beklagten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des beizutreibenden Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

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