Landgericht Dortmund, 2009-04-15, 22 O 71/08

22 O 71/08Kantonsgericht15.04.2009

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Dortmund — 22 O 71/08 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2009-04-15

Aktenzeichen: 22 O 71/08

ECLI: ECLI:DE:LGDO:2009:0415.22O71.08.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 22. Zivilkammer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Kläger nach einem Streitwert in Höhe von 5.572,81 € auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Dem Kläger wird nachgelassen, die Vollstreckung der Beklagten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des beizutreibenden Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheitsleistung in gleicher Höhe leistet.

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