Landgericht Dortmund, 2009-03-12, 4 S 130/08

4 S 130/08Kantonsgericht12.03.2009

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Dortmund — 4 S 130/08 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2009-03-12

Aktenzeichen: 4 S 130/08

ECLI: ECLI:DE:LGDO:2009:0312.4S130.08.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4. Zivilkammer

Tenor

Auf die Berufung des Klägers wird das am 01.07.2008 verkündete

Urteil des Amtsgerichts Dortmund abgeändert:

Die Beklagte wird verurteilt, an die Firma D,

vertreten durch die Geschäftsführerin F 534,55 € (in Worten:

fünfhundertvierunddreißig 55/100 Euro) zuzüglich Zinsen in Höhe von

5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 13.12.2007 zu

zahlen.

Darüber hinaus wird die Beklagte verurteilt, 43,22 € an die

Prozessbevollmächtigten des Klägers zu zahlen.

Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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