4 S 130/08•Landgericht Dortmund, 2009-03-12, 4 S 130/08
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Dortmund — 4 S 130/08 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2009-03-12
Aktenzeichen: 4 S 130/08
ECLI: ECLI:DE:LGDO:2009:0312.4S130.08.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. Zivilkammer
Tenor
Auf die Berufung des Klägers wird das am 01.07.2008 verkündete
Urteil des Amtsgerichts Dortmund abgeändert:
Die Beklagte wird verurteilt, an die Firma D,
vertreten durch die Geschäftsführerin F 534,55 € (in Worten:
fünfhundertvierunddreißig 55/100 Euro) zuzüglich Zinsen in Höhe von
5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 13.12.2007 zu
zahlen.
Darüber hinaus wird die Beklagte verurteilt, 43,22 € an die
Prozessbevollmächtigten des Klägers zu zahlen.
Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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