2 O 21/08•Landgericht Dortmund, 2009-03-04, 2 O 21/08
Landgericht Dortmund, 2009-03-04, 2 O 21/08
2 O 21/08Kantonsgericht04.03.2009
Regest
1. Zu den Voraussetzungen des Ausschlußtatbestandes der Geistes-oder Bewußtseinsstörung in der privaten Unfallversicherung. 2. Zur Beweiswürdigung bei abweichenden Unfalldarstellungen der versicherten Person. - rechtskräftig-
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Dortmund — 2 O 21/08 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2009-03-04
Aktenzeichen: 2 O 21/08
ECLI: ECLI:DE:LGDO:2009:0304.2O21.08.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 21. Zivilkammer
Leitsätze
-
Zu den Voraussetzungen des Ausschlußtatbestandes der Geistes-oder Bewußtseinsstörung in der privaten Unfallversicherung.
-
Zur Beweiswürdigung bei abweichenden Unfalldarstellungen der versicherten Person.
- rechtskräftig-
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Kläger auferlegt.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils beizutreibenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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