Landgericht Dortmund, 2009-03-04, 2 O 21/08

2 O 21/08Kantonsgericht04.03.2009

Regest

1. Zu den Voraussetzungen des Ausschlußtatbestandes der Geistes-oder Bewußtseinsstörung in der privaten Unfallversicherung. 2. Zur Beweiswürdigung bei abweichenden Unfalldarstellungen der versicherten Person. - rechtskräftig-

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Dortmund — 2 O 21/08 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2009-03-04

Aktenzeichen: 2 O 21/08

ECLI: ECLI:DE:LGDO:2009:0304.2O21.08.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 21. Zivilkammer

Leitsätze

  1. Zu den Voraussetzungen des Ausschlußtatbestandes der Geistes-oder Bewußtseinsstörung in der privaten Unfallversicherung.

  2. Zur Beweiswürdigung bei abweichenden Unfalldarstellungen der versicherten Person.

  • rechtskräftig-

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Kläger auferlegt.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils beizutreibenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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