Landgericht Dortmund, 2009-03-04, 2 O 103/07

2 O 103/07Kantonsgericht04.03.2009

Regest

Zur Auslegung eines Bedingungswerkes, nach dem die Ersatzleistung sich im Totalschadenfall nach einer festen Taxe richten soll.

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Dortmund — 2 O 103/07 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2009-03-04

Aktenzeichen: 2 O 103/07

ECLI: ECLI:DE:LGDO:2009:0304.2O103.07.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2. Zivilkammer

Normen: § 57 VVG a.F.

Leitsätze

Zur Auslegung eines Bedingungswerkes, nach dem die Ersatzleistung sich im Totalschadenfall nach einer festen Taxe richten soll.

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 25.564,59 € (i. W.: fün-fundzwanzigtausendfünfhundertvierundsechzig 59/100 Euro) nebst 5 %-Punkten Zinsen über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 04.04.2007 zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden nach einem Streitwert in Höhe von 25.564,59 € der Beklagten auferlegt.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des je-weils beizutreibenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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