2 O 103/07•Landgericht Dortmund, 2009-03-04, 2 O 103/07
Landgericht Dortmund, 2009-03-04, 2 O 103/07
2 O 103/07Kantonsgericht04.03.2009
Regest
Zur Auslegung eines Bedingungswerkes, nach dem die Ersatzleistung sich im Totalschadenfall nach einer festen Taxe richten soll.
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Dortmund — 2 O 103/07 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2009-03-04
Aktenzeichen: 2 O 103/07
ECLI: ECLI:DE:LGDO:2009:0304.2O103.07.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Zivilkammer
Normen: § 57 VVG a.F.
Leitsätze
Zur Auslegung eines Bedingungswerkes, nach dem die Ersatzleistung sich im Totalschadenfall nach einer festen Taxe richten soll.
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 25.564,59 € (i. W.: fün-fundzwanzigtausendfünfhundertvierundsechzig 59/100 Euro) nebst 5 %-Punkten Zinsen über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 04.04.2007 zu zahlen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden nach einem Streitwert in Höhe von 25.564,59 € der Beklagten auferlegt.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des je-weils beizutreibenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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