Landgericht Dortmund, 2008-10-16, 13 O 113/08 Kart.

13 O 113/08 Kart.Kantonsgericht16.10.2008

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Dortmund — 13 O 113/08 Kart. — Urteil

Entscheidungsdatum: 2008-10-16

Aktenzeichen: 13 O 113/08 Kart.

ECLI: ECLI:DE:LGDO:2008:1016.13O113.08KART.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: II.Kammer für Handelssachen

Tenor

Die Anträge auf Erlass einer einstweiligen Verfügung werden zurückgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Verfügungskläger auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Dem Verfügungskläger bleibt nachgelassen, die Vollstreckung des Verfügungsbe-klagten abzuwenden gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages, wenn nicht zuvor der Verfügungskläger Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.