Landgericht Dortmund, 2008-10-15, 21 O 194/07

21 O 194/07Kantonsgericht15.10.2008

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Dortmund — 21 O 194/07 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2008-10-15

Aktenzeichen: 21 O 194/07

ECLI: ECLI:DE:LGDO:2008:1015.21O194.07.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 21. Zivilkammer

Tenor

Die Beklagten werden verurteilt, als Gesamtschuldner an die Klägerin 18.956,85 € (i.W.: achtzehntausendneunhundertsechsundfünfzig 85/100 Euro) nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 26.02.2007 zu zahlen.

Es wird festgestellt, dass die Beklagten als Gesamtschuldner verpflichtet sind, der Klägerin diejenigen Aufwendungen zu 40 % zu ersetzen, die die Klägerin zu Gunsten des am 03.12.1994 geborenen M auf Grund des Unfallereignisses vom 10.12.2004 in E, X-Straße, 12.58 Uhr, zukünftig erbringt.

Die Kosten des Rechtsstreits werden den Beklagten auferlegt.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils beizutreibenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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