3 O 172/08•Landgericht Dortmund, 2008-09-23, 3 O 172/08
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Dortmund — 3 O 172/08 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2008-09-23
Aktenzeichen: 3 O 172/08
ECLI: ECLI:DE:LGDO:2008:0923.3O172.08.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 3. Zivilkammer
Tenor
Die Beklagten werden verurteilt, als Gesamtschuldner an die Klägerin 4.721,52 € (i.W.: viertausendsiebenhunderteinund-zwanzig 52/100 Euro) nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 11.01.2008 zu zahlen.
Die Beklagten werden darüber hinaus weiter verurteilt, an die Klägerin als Gesamtschuldner vorprozessuale Rechtsanwaltskosten in Höhe von 886,30 € zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Beklagten als Gesamtschuldner zu 92,2 %, die Klägerin zu 7,8 %.
Dieses Urteil ist für die Klägerin gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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