2 S 16/08•Landgericht Dortmund, 2008-08-28, 2 S 16/08
Landgericht Dortmund, 2008-08-28, 2 S 16/08
2 S 16/08Kantonsgericht28.08.2008
Regest
Zur Wirksamkeit einer Tarifbestimmung in der Fahrzeugversicherung, die im Versicherungsfall bei Überschreitung der im Versicherungsantrag genannten jährlichen Fahrleistung - unter Berücksichtigung des Zeitraums zwischen Versicherungsbeginn und Schadentag - eine Verdoppelung der Selbstbeteiligung vorsieht.
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Dortmund — 2 S 16/08 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2008-08-28
Aktenzeichen: 2 S 16/08
ECLI: ECLI:DE:LGDO:2008:0828.2S16.08.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Zivilkammer
Leitsätze
Zur Wirksamkeit einer Tarifbestimmung in der Fahrzeugversicherung, die im Versicherungsfall bei Überschreitung der im Versicherungsantrag genannten jährlichen Fahrleistung - unter Berücksichtigung des Zeitraums zwischen Versicherungsbeginn und Schadentag - eine Verdoppelung der Selbstbeteiligung vorsieht.
Tenor
Unter Abänderung des am 08.02.2008 verkündeten Urteils
des Amtsgerichts Dortmund wird die Beklagte verurteilt, an
die Klägerin 1.155,30 € (in Worten: eintausendeinhundertfünfund-fünfzig 30/100 Euro) nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 23.06.2007 zu zahlen.
Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits nach einem
Streitwert von 1.000,00 €.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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