Landgericht Dortmund, 2008-08-22, 3 O 187/08

3 O 187/08Kantonsgericht22.08.2008

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Dortmund — 3 O 187/08 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2008-08-22

Aktenzeichen: 3 O 187/08

ECLI: ECLI:DE:LGDO:2008:0822.3O187.08.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 3. Zivilkammer

Tenor

Es wird festgestellt, dass dem Kläger in dem Insolvenzverfah-ren über das Vermögen der K GmbH, I-straße, E, eine Insol-venzforderung in Höhe von 974,13 € (in Worten neunhundert-vierundsiebzig 13/100 Euro) zusteht.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Der Kläger wird verurteilt, an den Beklagten zu 1) 11.186,62 € (in Worten: elftausendeinhundertsechsundachtzig 62/100) nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basis-zinssatz seit dem 01.09.2007 zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des vollstreckbaren Betrages vorläufig vollstreckbar.

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