3 O 187/08•Landgericht Dortmund, 2008-08-22, 3 O 187/08
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Dortmund — 3 O 187/08 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2008-08-22
Aktenzeichen: 3 O 187/08
ECLI: ECLI:DE:LGDO:2008:0822.3O187.08.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 3. Zivilkammer
Tenor
Es wird festgestellt, dass dem Kläger in dem Insolvenzverfah-ren über das Vermögen der K GmbH, I-straße, E, eine Insol-venzforderung in Höhe von 974,13 € (in Worten neunhundert-vierundsiebzig 13/100 Euro) zusteht.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Der Kläger wird verurteilt, an den Beklagten zu 1) 11.186,62 € (in Worten: elftausendeinhundertsechsundachtzig 62/100) nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basis-zinssatz seit dem 01.09.2007 zu zahlen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des vollstreckbaren Betrages vorläufig vollstreckbar.
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