13 O (Kart) 190/02•Landgericht Dortmund, 2008-08-14, 13 O (Kart) 190/02
Landgericht Dortmund, 2008-08-14, 13 O (Kart) 190/02
13 O (Kart) 190/02Kantonsgericht14.08.2008
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Dortmund — 13 O (Kart) 190/02 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2008-08-14
Aktenzeichen: 13 O (Kart) 190/02
ECLI: ECLI:DE:LGDO:2008:0814.13O.KART190.02.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: II. Kammer für Handelssachen
Tenor
Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 4.414,28 € (i.W.: viertausendvierhundertvierzehn 28/100 Euro) nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz ab dem 19.10.2005 zu zahlen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden der Klägerin auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für beide Parteien gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages.
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